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design112 GmbH
Auf der Schanze 1-3
D-65555 Limburg an der Lahn

T+49 6431 941500
Einfo(at)design112.de

Voting beendet

Teilnahmebedingungen

design112 Award

Die Teilnahme an dem Voting für den „design112 Award“ von design112 GmbH (Veranstalter) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1. Gegenstand der Abstimmung

Gegenstand des Votings ist die Auszeichnung des „design112 Award“.

Die vom Veranstalter ausgewählten Fahrzeuge, sind vom 01.12.2021 – 19.12.2021 öffentlich zugänglich. Die Abstimmungsteilnehmer küren aus den ausgewählten Fahrzeugen drei Gewinner. In diesem Zeitraum können die Abstimmungsteilnehmer, via Online-Voting, für die Gewinner abstimmen. Die Gewinner werden am 20.12.2021 auf den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram von design112 GmbH bekanntgegeben.

2. Ablauf der Abstimmung

Die Dauer der Abstimmung erstreckt sich vom 01.12.2021 bis zum 19.12.2021, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, an der Abstimmung teilzunehmen.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Wohnsitz wird mittels IP-Adresse ermittelt. Die Angaben zur Person müssen der Wahrheit entsprechen und können bei Missbrauch zum Ausschluss des Teilnehmers (stimmabgebende Person) führen. Für die Richtigkeit der auszufüllenden Daten ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Auf Anforderung hat der Teilnehmer die Richtigkeit dieser Angaben zweifelsfrei nachzuweisen.

4. Teilnahme

Die Teilnahme an der Abstimmung ist kostenlos.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums vom 01.12.2021 – 19.12.2021 möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Stimmen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Um an der Abstimmung teilzunehmen, ist ein Abstimmen unter dem Button „Senden“ mit einem Klick notwendig. Das mehrmalige Abstimmen ist möglich. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Cookies einsetzt. Diese Cookies werden genutzt, um sicherzustellen, für welchen Gewinner der Teilnehmer abgestimmt hat.

5. Ausschluss von der Teilnahme

Jeder der gem. Ziffer 4 ein Online-Voting abgibt und bestätigt und sich über die Checkbox bei der Registrierung für das Gewinnspiel angemeldet hat, nimmt an dem Gewinnspiel teil.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Ende des Votingzeitraums per Zufallsprinzip durch Mitarbeiter des Veranstalters.

Zu gewinnen gibt es 10 design112 Überraschungspakete.

Alle Gewinner werden per Zufallsprinzip aus allen gültigen E-Mail-Adressen ermittelt, welche sich für das Gewinnspiel angemeldet haben. Nimmt ein Teilnehmer seinen Gewinn nicht bzw. nicht rechtzeitig an, wird statt diesem per Zufallsprinzip ein neuer Ersatz-Gewinner ermittelt.

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Die Übergabe der Gewinne an die Gewinner erfolgt auf dem postalischen Weg.

Die Gewinner werden binnen 48 Stunden nach dem Ende des Votingzeitraums per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse über den Gewinn benachrichtigt und um Bestätigung des Gewinns und ihre Anschrift gebeten.

Bestätigt der Gewinner dem Veranstalter die Annahme des Gewinns nicht per E-Mail oder Telefon innerhalb einer Frist von 48 Stunden beginnend mit dem Zeitpunkt seiner Benachrichtigung, ist der Veranstalter berechtigt, statt diesem einen neuen Ersatz-Gewinner zu ermitteln. Auch hier gilt nochmals eine Meldefrist von 48 Stunden, wenn dann keine Bestätigung erfolgt, wird ein weiterer Ersatz-Gewinner ermittelt usw., bis alle Gewinne verteilt sind. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mailadressen), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

 

6. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 3 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass er gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Abstimmung zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Maßnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.

7. Beendigung der Abstimmung

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Abstimmung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Abstimmung stören oder verhindern würden.

8. Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle eingereichten Daten der Teilnehmer nicht an Dritte weiterzugeben. Nach Beendigung des Online-Votings werden die Daten gelöscht. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Speicherung. Informationen zur Verwendung und Verarbeitung Ihrer IP-Adresse finden Sie hier.

9. Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Abstimmung sind an die design112 GmbH zu richten. Die Abstimmung des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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